Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5025
BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66 (https://dejure.org/1968,5025)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1968 - III ZR 131/66 (https://dejure.org/1968,5025)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 (https://dejure.org/1968,5025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,5025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Befall von Lebensmitteln mit Salmonellen - Entschädigung für getötete oder gefallene Tiere

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
    In diesem Zusammenhang beruft das Berufungsgericht sich mit Recht auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 39, 358, 363 [BGH 27.05.1963 - III ZR 48/62] , wo ausgeführt ist, daß der Kreis der durch eine Amtspflicht geschützten Personen durch den Zweck bestimmt wird, dem die Amtspflicht dient, und dieser Zweck sich wieder aus den Bestimmungen ergibt, die die Amtspflicht begründen und umreißen, sowie aus der besonderen Natur des Amtsgeschäfts.

    Daß eine Warnung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, auch Vermögensinteressen der beteiligten Kaufleute geschützt haben würde, wäre eine "Nebenwirkung" (BGHZ 39, 358, 365) [BGH 27.05.1963 - III ZR 48/62] , die den Charakter der Amtspflicht und den Kreis der geschützten "Dritten" nicht bestimmen kann.

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
    Die Revision beruft sich zur Begründung ihrer Auffassung, die wertmindernde Beschränkung der Verwertung müsse rechtlich wie eine Vernichtung der Ware behandelt werden, erfolglos auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1961 (BVerwGE 12, 87 "Endiviensalat"); denn - abgesehen davon, daß es dort um "Notmaßnahmen" (a.a.O. 89) oder "seuchenrechtliche Schutzmaßnahmen" (a.a.O. 95) für die bereite befallenen Gebiete ging - handelte es sich um leicht verderbliche Ware (Endiviensalat), bei der schon ein kurzfristiges Verkaufsverbot oder Festhalten auf die Vernichtung hinausläuft (a.a.O. 88).
  • RG, 13.03.1923 - III 344/22

    Mängelrüge

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
    Die Überwachung und Prüfung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Wege der Probenentnahme ist gesetzlich vorgesehen (§ 6 Abs. 1 LebensmittelG), und die Rechtsprechung sieht in Stichproben ein praktisch brauchbares und notwendiges Mittel zur Prüfung der Qualität von Massenware (vgl. RGZ 106, 359, 362), Die Revision beanstandet nicht, daß die Behörde für ihre Untersuchung zu wenig Proben aus den 592 Kisten entnommen habe oder das Ergebnis der Untersuchung von nur 30 Proben einen Schluß auf den Zustand der Gesamtmenge nicht zulasse.
  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
    Insoweit führt das Berufungsurteil mehrere Entscheidungen des erkennenden Senats an, denen die Urteile in BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] und 45, 23, 25 angefügt werden können, und führt weiter aus: Die Klägerin habe nicht bestritten, daß von der streitigen Partie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, also für die öffentliche Sicherheit, ausgegangen sei; sie habe daher, soweit Art. 14 GG in Rede stehe, eine Entschädigung auch nur für die nicht befallenen Hasen, die in der Partie gewesen seien, gefordert und dies damit begründet, daß nach dem Ergebnis der Probeuntersuchungen (10 von 30 Proben positiv) etwa 2/3 der Partie nicht verseucht gewesen seien und sie, die Klägerin, insoweit als Nichtstörer in Anspruch genommen worden sei.
  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
    Diese besonderen Verhältnisse, die bei Maßnahmen der Bekämpfung zur Begründung von Entschädigungsansprüchen, die über die allgemeinen Grundsätze (Art. 14 GG; § 70 PreußPVG) hinausgehen, zu einer gewissen "Billigkeitsregelung" (BVerwG NJW 1966, 217) geführt haben, liegen regelmäßig nicht vor, solange die Behörde noch zum Zwecke der Verhütung handelt.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u. U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1968 - III ZR 131/66 - und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]); das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
  • BGH, 03.03.1969 - III ZR 104/67

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) -

    Über den Anwendungsbereich der beiden Bestimmungen und ihr Verhältnis zueinander hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - (dort S. 10) ausgeführt: Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BSeuchenG hat die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren zu treffen, wenn Tatsachen festgestellt werden, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können.

    Das ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerfG DÖV 1967, 128; BVerwG NJW 1966, 217; BGH Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 -).

  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 29/68

    Entschädigung für erregerbehaftete Waren

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67

    Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts

    Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u.U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]) das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
  • BGH, 27.06.1975 - III ZR 156/72

    Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff - Verbote und

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 43, 196, 202 f; 45, 23, 25; 55, 366, 369; LM Art. 14 (Ba) GrundG Nr. 29; Urteile vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - S. 13 und vom 17. Februar 1970 - III ZR 94/68 - S. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht